Cookie-Richtlinie – Wett App Info

Wer Wett-Apps vergleicht, liest meist am Telefon, und auch dort speichert der Browser Daten. Diese Richtlinie sagt, welche Cookies und ähnlichen Techniken (Local Storage, Session Storage, Pixel) auf Wett App Info vorkommen, wozu sie dienen und wie Sie Ihre Einwilligung geben oder widerrufen. Die Rechtsgrundlage liefert § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), nach dem schon das Speichern von Informationen im Endgerät oder das Abrufen daraus der Einwilligung bedarf. Die DSGVO bestimmt, was eine Einwilligung ausmacht (Art. 4 Nr. 11, Art. 7).

Streng notwendige Cookies

Manche Einträge braucht eine Seite, um überhaupt zu laufen: das Merken Ihrer Auswahl im Banner, eine Sitzungskennung, den Schutz gegen CSRF-Angriffe. Da der von Ihnen verlangte Dienst ohne sie nicht erbracht werden kann, sind sie nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ohne Einwilligung zulässig. Sie verfallen mit dem Ende der Sitzung, spätestens nach zwölf Monaten.

Funktionale Cookies

Funktionale Einträge erleichtern die Bedienung, etwa mit der gemerkten Sprache, dem Farbschema oder der Liste zuletzt geöffneter Seiten. Notwendig sind sie nicht, darum speichern wir sie nur mit Ihrer Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG, die Sie im Banner geben und jederzeit zurückziehen können.

Analytische Cookies

Damit wir erkennen, welche Seiten gelesen werden und was verbessert werden muss, kann eine Reichweitenmessung laufen. Ohne Ihre Einwilligung geben wir dabei keine ungekürzte IP-Adresse weiter und führen auch keine Profile zusammen, die mehrere Websites umfassen. Der Banner fragt diese Einwilligung eigens ab und nennt die Speicherdauer je Cookie.

Marketing-Cookies

Mit Marketing-Cookies lassen sich Inhalte nach Interessen ausspielen und Anzeigen auswerten; dabei können Anbieter Daten austauschen und Profile bilden. Das geschieht nur, wenn Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Wer ablehnt, sieht weiterhin Inhalte, jedoch ohne persönlichen Zuschnitt.

Einwilligung widerrufen

Eine einmal getroffene Wahl bleibt änderbar: Über den Link im Footer rufen Sie den Banner wieder auf. Daneben können Sie Cookies im Browser einsehen und löschen, wie die Hersteller beschreiben:

Mit gelöschten Pflicht-Cookies ist auch Ihre Banner-Entscheidung weg, und Sie werden neu gefragt.

Zuständige Aufsicht

Aufsicht über DSGVO und TDDDG führen die Datenschutzbehörden der Bundesländer, vorrangig die am Sitz des Betreibers. Unabhängig davon steht Ihnen nach Art. 77 DSGVO die Beschwerde bei der Behörde Ihres Bundeslands offen. Das Bußgeld für Verstöße gegen § 25 TDDDG kann bis zu 300.000 € betragen.

Stand: 20. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «Wett App Info»